KONDITIONEN

Grundversicherung (mit ärztlicher Anordnung)

Psychotherapeutische Leistungen können über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Diese kann von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, Ihrer Psychiaterin oder Ihrem Psychiater ausgestellt werden.

Selbstzahler:innen und Zusatzversicherung

Der Tarif für Einzeltherapie beträgt CHF 180.– pro 60 Minuten.

In diesem Tarif sind meine Vor- und Nachbereitungszeit bereits enthalten.

Leistungen ausserhalb der regulären Therapiesitzung – wie Telefonate, E-Mails mit therapeutischem Inhalt, Austausch mit Ärzt:innen oder anderen Fachpersonen sowie Berichterstellung – werden zum gleichen Ansatz verrechnet.

Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Kostenbeteiligungen.

Absagen

Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird 50% des vereinbarten Tarifs verrechnet.